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🇰🇷 Das südkoreanische Immobilien-Investitionsmigrationsprogramm (Investitionsmigration für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen)

Das vom Korea Immigration Service (Hauptquartier für Einwanderungs- und Ausländerpolitik des Justizministeriums) verwaltete Immobilien-Investitionsmigrationsprogramm erlaubt Ausländern, die in von der Regierung ausgewiesenen Gebieten (Jeju-Insel, Incheon-Freiwirtschaftszone Songdo/Yeongjong/Cheongna, Pyeongchang Alpensia, Yeosu Gyeongdo, Busan Haeundae usw.) in Tourismus- und Freizeiteinrichtungen investieren und die Schwelle erreichen, ein F-2-Aufenthaltsvisum zu erhalten; nach durchgehender Investition von 5 Jahren kann ein F-5-Daueraufenthalt beantragt werden. Seit Mai 2023 wurde die Mindestinvestitionssumme von 500 Millionen KRW auf 1 Milliarde KRW (etwa 746.000 USD) verdoppelt. Die Genehmigungsfristen für die meisten Gebiete wurden bis zum 30. April 2026 verlängert; für Busan Haeundae usw. gilt ab 19. Mai eine weitere Verlängerung um 3 Jahre. Ob das Programm nach dem 30.04.2026 fortgeführt wird, hat das Justizministerium zum Zeitpunkt der Erstellung (Datenstand) noch nicht weiter bekannt gegeben; bitte die offizielle aktuelle Bekanntmachung beachten – eine automatische Verlängerung darf nicht angenommen werden. Dies ist eine neutrale Zusammenfassung öffentlicher Informationen.

Das südkoreanische Immobilien-Investitionsmigrationsprogramm (Investitionsmigration für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen) Übersicht der wichtigsten Bedingungen

TypAufenthaltserlaubnis durch Investition in Immobilien / Tourismus- und Freizeiteinrichtungen (anschließend kann ein Daueraufenthalt beantragt werden)
MindestinvestitionsschwelleÜber 1 Milliarde KRW (etwa 746.000 USD; seit 2023-05 von 500 Millionen KRW verdoppelt)
Ausgewiesene InvestitionsgebieteVom Justizministerium ausgewiesene Gebiete für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen: Jeju-do, Incheon-Freiwirtschaftszone (Songdo/Yeongjong/Cheongna), Pyeongchang Alpensia, Yeosu Gyeongdo, Busan Haeundae usw.
AufenthaltsstatusF-2 (Aufenthaltsstatus) Investitionsmigration: Nach durchgehender Investition von 5 Jahren kann der F-5-Daueraufenthalt beantragt werden.
Namensänderung des ProgrammsDas Justizministerium plant, das Programm in „Investitionsmigrationssystem für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen“ umzubenennen und die Investitionsschwelle auf 1 Milliarde KRW anzuheben.
Genehmigungsfristen (Verlängerungshistorie)Jeju/Songdo/Yeongjong/Cheongna/Pyeongchang Alpensia/Yeosu Gyeongdo usw. wurden bis 2026-04-30 verlängert; Busan Haeundae usw. ab 2026-05-19 um weitere 3 Jahre (gemäß Bekanntmachung von 2023-12).
Stand nach dem 2026-04-30Zum Zeitpunkt der Erstellung liegt keine offizielle Bekanntmachung darüber vor, ob nach dem 30.04.2026 erneut verlängert wird – vor einem Antrag sollte unbedingt direkt beim Korea Immigration Service oder einer autorisierten Investitionsinstitution geklärt werden, ob derzeit angenommen wird.

Das südkoreanische Immobilien-Investitionsmigrationsprogramm (Investitionsmigration für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen) Wichtige Überlegungen

Das südkoreanische Immobilien-Investitionsmigrationsprogramm (Investitionsmigration für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen) Antragsverfahren

  1. Es ist zu bestätigen, dass das geplante Anlageziel in einem vom Justizministerium ausgewiesenen Gebiet für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen liegt (Jeju/Songdo/Yeongjong/Cheongna/Pyeongchang Alpensia/Yeosu Gyeongdo/Busan Haeundae usw.), und zu prüfen, ob die Genehmigungsfrist für das jeweilige Gebiet derzeit noch gültig ist.
  2. Bereiten Sie Unterlagen wie den Nachweis der Geldmittelherkunft und den Investitionsvertrag vor und beantragen Sie die Investitionsprüfung beim Korea Immigration Service oder bei autorisierten Investitionsinstitutionen.
  3. Nach Erhalt der Genehmigung kann das F-2-Aufenthaltsvisum beantragt werden; anschließend sind die Investition und die Aufenthaltsbedingungen gemäß den Vorschriften weiterhin aufrechtzuerhalten.
  4. Nach einer Investitionsdauer von 5 Jahren und der Erfüllung aller Erhaltungsvoraussetzungen kann die Umstellung auf den F-5-Daueraufenthalt beantragt werden.

Das südkoreanische Immobilien-Investitionsmigrationsprogramm (Investitionsmigration für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen) Häufige Fragen

Kann die Immobilien-Investitionsmigration in Südkorea im Jahr 2026 noch beantragt werden?

Die Genehmigungsfristen für die meisten ausgewiesenen Gebiete (Jeju, Incheon Songdo/Yeongjong/Cheongna, Pyeongchang Alpensia, Yeosu Gyeongdo) wurden zuvor bis zum 30. April 2026 verlängert; für Busan Haeundae usw. gilt ab dem 19. Mai 2026 eine weitere Verlängerung um 3 Jahre. Ob nach dem 30.04.2026 noch neue Anträge angenommen werden, hat das Justizministerium zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht weiter bekannt gegeben – vor einem Antrag sollte der aktuelle Annahmestatus direkt beim Korea Immigration Service oder einer autorisierten Investitionsinstitution erfragt werden; es ist nicht anzunehmen, dass die Annahme automatisch fortgesetzt wird.

Wie hoch ist die Mindestinvestitionssumme?

Die aktuelle Mindestschwelle beträgt über 1 Milliarde KRW (etwa 746.000 USD); seit Mai 2023 wurde sie gegenüber ursprünglich 500 Millionen KRW verdoppelt. Die Investition muss in qualifizierte Anlageziele in den vom Justizministerium ausgewiesenen Gebieten für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen erfolgen.

Wie lange dauert es nach der Investition, bis ein Daueraufenthalt möglich ist?

Nach Erhalt des F-2-Aufenthaltsvisums müssen die Investition und die Aufenthaltsbedingungen 5 Jahre lang aufrechterhalten werden, bevor ein Antrag auf Umstellung auf den F-5-Daueraufenthalt gestellt werden kann; ein vorzeitiger Verkauf der Investition oder die Nichteinhaltung der Bedingungen kann den Fortbestand des Status beeinträchtigen. Maßgeblich sind die offiziellen Regelungen.

In welchen Regionen kann eine Investitionsbeantragung erfolgen?

Zu den ausgewiesenen Gebieten gehören Jeju-do, die Incheon-Freiwirtschaftszone mit Songdo/Yeongjong/Cheongna, Pyeongchang Alpensia, Yeosu Gyeongdo und Busan Haeundae. Die Genehmigungsfristen und Verlängerungszeitpläne können je nach Gebiet unterschiedlich sein und müssen einzeln überprüft werden.

Wie kann ich überprüfen, ob dieses Investitionsmigrationsprogramm noch gültig ist und irreführende Aussagen vermeiden?

Die Bedingungen von Investitionsmigrationsprogrammen ändern sich häufig oder werden sogar eingestellt. Empfehlungen: ① Prüfen Sie die offiziellen Bekanntmachungen der zuständigen Einwanderungs- oder Investitionsbehörden des Landes (Links zu offiziellen Quellen finden Sie unten auf dieser Seite). ② Überprüfen Sie das auf dieser Seite angegebene Datum der Informationen. ③ Bevor Sie einen Berater beauftragen, prüfen Sie, ob er in den entsprechenden Aufsichtsregistern eingetragen ist (z. B. OMARA in Australien, CICC in Kanada; für Anwälte prüfen Sie die örtliche Anwaltskammer). ④ Seien Sie wachsam gegenüber übertriebenen Aussagen wie „Der Antrag wird garantiert genehmigt“ oder „Freistellung von der Prüfung“. Diese Website bietet eine neutrale Zusammenstellung öffentlicher Informationen; maßgeblich sind stets die neuesten offiziellen Bekanntmachungen.

Offizielle Quellen: Korea Immigration Service (Hauptquartier für Einwanderungs- und Ausländerpolitik des südkoreanischen Justizministeriums) · Datum der Daten: 2026-08-17.Diese Seite ist eine neutrale Aufbereitung öffentlicher Daten; sie dient nur zur Information und stellt keine Migrations-/Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die offiziellen Bekanntmachungen.

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