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Was passiert mit der taiwanischen Arbeitsversicherung, Betriebsrente und Nationalen Rente nach der Auswanderung? Kann die Altersrente bezogen werden? Auswirkungen der Abmeldung aus dem Melderegister

Direkte Antwort: In drei Teilen betrachten. ① Altersrente der Arbeitsversicherung: Angesammelte Jahre und Anspruch erlöschen nicht durch Auswanderung. Bei Erfüllung der Voraussetzungen (gesetzliches Rentenalter schrittweise von 60 auf 65 Jahre) kann die Rente bezogen werden. Bei Abmeldung aus dem Melderegister nach zweijährigem Auslandsaufenthalt kann die Rente durch jährliche erneute Einreichung von Identitätsnachweisen weiterbezogen werden. ② Persönliches Rentenkonto der Betriebsrente: Das Geld gehört Ihnen, ab 60 Jahren beziehbar. ③ Nationale Rente: Basiert auf dem Wohnsitz, bei Abmeldung ruht die Versicherung, aber wer jemals versichert war, kann ab 65 Jahren die Altersrente beantragen. Nachfolgend eine Zusammenstellung gemäß den Vorschriften des Arbeitsversicherungsamts; im Einzelfall sind die zuständigen Behörden maßgeblich.

Zuerst drei Arten unterscheiden: Arbeitsversicherung, Betriebsrente und Nationale Rente sind nicht dasselbe.

Die sozialversicherungsrechtlichen Leistungen im Ruhestand Taiwans werden oft vermischt, tatsächlich handelt es sich um drei verschiedene Geldbeträge: ① Die Altersrente der Arbeitsversicherung– während des Arbeitsverhältnisses versichert, Zahlung nach Versicherungsjahren; ② Das persönliche Rentenkonto der Betriebsrente– der Arbeitgeber zahlt monatlich mindestens 6 % auf Ihr persönliches Konto ein, das Geld gehört Ihnen; ③ Die Nationale Rente– eine Pflichtversicherung für Personen, die nicht in der Arbeitsversicherung oder einer anderen Berufshaftpflichtversicherung sind und einen Wohnsitz in Taiwan haben. Nach der Auswanderung sind die Bedingungen für Verbleib und Bezug dieser drei Beträge unterschiedlich und müssen getrennt geprüft werden; eine pauschale Aussage „mit der Auswanderung erlischt alles“ ist nicht zutreffend.

Quelle:Arbeitsversicherungsamt des Ministeriums für Arbeit – Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente

Altersrente der Arbeitsversicherung: Anspruch und Jahre erlöschen nicht durch Auswanderung

Die Altersrente der Arbeitsversicherung richtet sich nach der Versicherungsdauer und dem Rentenalter, nicht danach, ob Sie sich in Taiwan aufhalten. Das gesetzliche Rentenalter wurde ab 2009 schrittweise von 60 auf maximal 65 Jahre angehoben. Die angesammelten Jahre und der Anspruch auf die Rente erlöschen nicht durch Auswanderung. Wer bereits eine monatliche Rente bezieht und aufgrund eines zweijährigen Auslandsaufenthalts aus dem Melderegister gestrichen wurde, kann die Rente weiterhin beziehen, indem er jährlich erneut einen Identitätsnachweis beim Arbeitsversicherungsamt einreicht. Die Identitäts- oder Wohnsitzbescheinigung kann über taiwanische Auslandsvertretungen beglaubigt und per Post eingereicht werden.

Quelle:Arbeitsversicherungsamt des Ministeriums für Arbeit – Auswirkungen eines über 2-jährigen Auslandsaufenthalts und der Abmeldung auf die Altersrente

Persönliches Rentenkonto: Das Geld gehört Ihnen, ab 60 Jahren beziehbar

Das persönliche Rentenkonto ist Geld, das der Arbeitgeber über die Jahre eingezahlt hat und das dem Arbeitnehmer gehört. Es verfällt nicht durch Kündigung oder Auswanderung. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres kann es bezogen werden: Bei einer Einzahlungsdauer von 15 Jahren oder mehr kann zwischen einer monatlichen Rente oder einer Einmalzahlung gewählt werden; bei weniger als 15 Jahren erfolgt eine Einmalzahlung. Dieses Geld ist getrennt von der Altersrente der Arbeitsversicherung zu betrachten. Vor der Auswanderung kann der angesammelte Betrag und die Einzahlungsdauer auf dem persönlichen Konto überprüft werden.

Quelle:Ministerium für Arbeit – Persönliches Konto der Arbeitnehmerrente

Nationale Rente: Basiert auf dem Wohnsitz, bei Abmeldung ruht die Versicherung, aber der Anspruch bleibt erhalten

Die Nationale Rente basiert auf einem Wohnsitz in Taiwan. Daher kann bei Abmeldung aus dem Melderegister nach einem zweijährigen Auslandsaufenthalt die Versicherung nicht fortgesetzt werden und es werden keine Beiträge mehr gezahlt. Die bereits angesammelten Jahre gehen jedoch nicht verloren: Wer jemals in der Nationalen Rente versichert war, kann ab Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente beantragen. Bei Abmeldung aus dem Melderegister müssen bei der Beantragung Identitäts- und andere Nachweise eingereicht und jährlich erneut dem Arbeitsversicherungsamt vorgelegt werden. Der Wohnsitz ist mit der Krankenversicherung, der Nationalen Rente und dem Steuerstatus verknüpft (siehe auch „Bleibt meine taiwanische Krankenversicherung nach der Auswanderung bestehen?“ auf dieser Website); eine gemeinsame Bewertung wird empfohlen.

Quelle:Ministerium für Gesundheit und Soziales – Rechte aus der Nationalen Rente bei Abmeldung aus dem Melderegister nach über 2-jährigem Auslandsaufenthalt

Häufige Fragen

Verfällt meine zuvor eingezahlte Arbeitsversicherung, wenn ich auswandere?

Nein. Die Altersrente der Arbeitsversicherung richtet sich nach der Versicherungsdauer und dem Rentenalter (schrittweise Anhebung von 60 auf 65 Jahre). Die angesammelten Jahre und der Anspruch auf die Rente erlöschen nicht durch Auswanderung. Wer bereits eine monatliche Rente bezieht und aufgrund eines zweijährigen Auslandsaufenthalts aus dem Melderegister gestrichen wurde, kann die Rente weiterhin beziehen, indem er jährlich erneut einen Identitätsnachweis beim Arbeitsversicherungsamt einreicht.

Kann ich das Geld auf meinem persönlichen Rentenkonto nach der Auswanderung noch erhalten?

Ja, das Geld ist beziehbar. Das persönliche Rentenkonto der neuen Betriebsrente gehört Ihnen; ab Vollendung des 60. Lebensjahres kann es bezogen werden: Bei einer Einzahlungsdauer von 15 Jahren oder mehr kann zwischen einer monatlichen Rente oder einer Einmalzahlung gewählt werden, bei weniger als 15 Jahren erfolgt eine Einmalzahlung. Dies ist getrennt von der Altersrente der Arbeitsversicherung zu betrachten.

Was passiert mit der Nationalen Rente nach der Abmeldung aus dem Melderegister?

Die Nationale Rente basiert auf einem Wohnsitz in Taiwan. Bei Abmeldung aus dem Melderegister kann die Versicherung nicht fortgesetzt werden und es werden keine Beiträge mehr gezahlt. Die bereits angesammelten Jahre gehen jedoch nicht verloren: Wer jemals in der Nationalen Rente versichert war, kann ab Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente beantragen. Bei Abmeldung aus dem Melderegister aufgrund von Auswanderung müssen bei der Beantragung Identitätsnachweise eingereicht und jährlich erneut dem Arbeitsversicherungsamt vorgelegt werden.

Wie beantrage und erhalte ich die Altersrente im Ausland?

Über taiwanische Auslandsvertretungen kann die Beglaubigung von Identitäts- oder Wohnsitzbescheinigungen beantragt werden. Nach postalischer Einreichung beim Arbeitsversicherungsamt wird die Zahlung wie gewohnt fortgesetzt. Wer bereits eine monatliche Rente bezieht, muss in der Regel jährlich erneut Nachweise einreichen. Die tatsächlichen Unterlagen und Verfahren richten sich nach den Vorschriften des Arbeitsversicherungsamts.

Worin unterscheiden sich Arbeitsversicherung, Betriebsrente und Nationale Rente?

Die Arbeitsversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung während des Arbeitsverhältnisses (Altersrente nach Versicherungsjahren); die Betriebsrente ist das vom Arbeitgeber auf Ihr persönliches Konto eingezahlte Ruhestandsgeld (das Geld gehört Ihnen, ab 60 Jahren beziehbar); die Nationale Rente ist eine Pflichtversicherung für Personen, die nicht in einer Berufshaftpflichtversicherung sind und einen Wohnsitz in Taiwan haben. Die drei Systeme sind unterschiedlich und betreffen verschiedene Geldbeträge; nach der Auswanderung müssen sie getrennt geprüft werden.

Müssen Krankenversicherung, Arbeitsversicherungsrente und Steuerstatus gemeinsam betrachtet werden?

Eine gemeinsame Betrachtung wird empfohlen. Alle sind mit dem Wohnsitz und dem tatsächlichen Aufenthalt verbunden, haben aber unterschiedliche Regeln (für die Krankenversicherung siehe „Bleibt meine taiwanische Krankenversicherung nach der Auswanderung bestehen?“, für den Steuerstatus siehe „Bin ich nach einer Investoreneinwanderung noch taiwanischer Steuerinländer?“). Bei der Auswanderungsplanung sollten Sozialversicherung, Krankenversicherung und Steuerfragen gemeinsam bewertet werden, um einseitige Nachteile zu vermeiden.

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