Kann ich mit einem europäischen Goldenen Visum in der gesamten EU frei wohnen und arbeiten? Unterschied zwischen Schengen-Aufenthalt und Aufenthaltsrecht
Nein. Ein europäisches Goldenes Visum gewährt das Aufenthaltsrecht in dem ausstellenden Land sowie die Möglichkeit zu Kurzreisen im Schengen-Raum – es berechtigt jedoch nicht zur freien Niederlassung oder Arbeit in der gesamten EU. Wer in einem anderen EU-Land dauerhaft wohnen oder arbeiten möchte, muss dort separat einen entsprechenden Antrag stellen; nur EU-Bürger haben das Recht auf Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten. Nachfolgend wird erläutert, was ein Goldenes Visum tatsächlich bietet, die Schengen-90/180-Tage-Regel sowie die Unterschiede auf dem Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft.
Kurz gesagt: Das Aufenthaltsrecht gilt nur für den Ausstellungsstaat, Schengen erlaubt nur „Kurzreisen“
Der Kern einer europäischen Goldenen-Visa-Regelung ist, dass Sie legal in dem Land wohnen dürfen, das das Visum ausstellt (z. B. gewährt Portugals Goldenes Visum das Aufenthaltsrecht in Portugal). Da der Ausstellungsstaat im Schengen-Raum liegt, genießen Sie gleichzeitig die Möglichkeit, mit der Aufenthaltserlaubnis in anderen Schengen-Staaten „kurz zu reisen“. Aber „in andere Länder reisen“ und „in ein anderes Land umziehen, um dort dauerhaft zu leben oder zu arbeiten“ sind zwei verschiedene Dinge – Letzteres fällt nicht in den Geltungsbereich des Goldenen Visums. Die Verwechslung von „Reisefreiheit im Schengen-Raum“ mit „Freizügigkeit in der EU“ ist der häufigste Planungsfehler.
Was ein Goldenes Visum im Ausstellungsstaat ermöglicht und was nicht unbedingt
Im Ausstellungsstaat ermöglicht ein Goldenes Visum in der Regel Ihnen und Ihren berechtigten Familienangehörigen den legalen Aufenthalt, die Einreise, die Nutzung bestimmter öffentlicher Dienstleistungen und je nach Programm die Möglichkeit der Verlängerung und des Wegs zur Daueraufenthaltserlaubnis. Ob Sie im Ausstellungsstaat arbeiten oder ein Unternehmen führen dürfen, hängt von den jeweiligen Programmregelungen ab – einige Aufenthaltstitel beinhalten kein Arbeitsrecht und erfordern die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen. Die tatsächlichen Rechte, Aufenthaltsverpflichtungen (manche Programme verlangen eine Mindestaufenthaltsdauer pro Jahr) und die Arbeitserlaubnis entnehmen Sie bitte den Programmregelungen der zuständigen Einwanderungsbehörde des Landes.
Schengen-90/180-Tage-Regel: Kurzaufenthalt möglich, kein dauerhafter Aufenthalt oder Arbeit
Mit einer von einem Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltserlaubnis können Sie andere Schengen-Staaten kurz besuchen, üblicherweise maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (gemäß Schengener Grenzkodex). Dies dient Reisen, Geschäften oder Besuchen und erlaubt keinen dauerhaften Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in anderen Ländern. Überschreiten Sie die 90/180-Tage-Grenze oder möchten Sie vor Ort arbeiten, studieren oder dauerhaft wohnen, müssen Sie bei dem jeweiligen Land eine entsprechende Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen; die Aufenthaltserlaubnis aus dem Goldenen Visum allein reicht nicht aus.
Quelle:EUR-Lex — Schengener Grenzkodex (EU) 2016/399
Für dauerhaften Aufenthalt oder Arbeit in einem „anderen“ EU-Land ist ein separater Antrag erforderlich
Wenn Sie ein Goldenes Visum von Land A besitzen, aber nach Land B ziehen und dort dauerhaft wohnen oder arbeiten möchten, müssen Sie grundsätzlich nach den Regelungen von Land B eine separate Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen und die entsprechenden Bedingungen erfüllen – dies unterscheidet sich vom Recht der EU-Bürger, in jedem Mitgliedstaat frei zu wohnen und zu arbeiten. Die Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten steht nur „EU-Bürgern“ zu; Inhaber eines Goldenen Visums sind Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltsrecht und unterliegen den nationalen Einwanderungsgesetzen. Stellen Sie bei der Planung sicher, in welchem Land Sie tatsächlich dauerhaft leben möchten, und prüfen Sie die Aufenthaltsbedingungen dieses Landes.
Quelle:Europäische Kommission — Migration und Inneres
Vom Aufenthalt zur Daueraufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft: Dauer, Sprache, je nach Land unterschiedlich
Goldene Visa sind meist „vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse“. Für den Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis (PR) oder Staatsbürgerschaft müssen in der Regel bestimmte rechtmäßige Aufenthaltsjahre, tatsächlicher Aufenthalt, Sprach- oder Integrationsprüfungen und ein polizeiliches Führungszeugnis erfüllt werden. Die Hürden variieren je nach Land und der Zeitrahmen kann lang sein. Es gibt auch den Status des „EU-Langzeitaufenthaltstitels“ (EU long-term resident), der bei Erfüllung der Bedingungen gewisse Erleichterungen beim Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten bietet, aber nicht der vollständigen Freizügigkeit von EU-Bürgern gleichkommt. Betrachten Sie „Aufenthaltserlaubnis erhalten“ und „Staatsbürger werden“ getrennt, um Zeitrahmen und Rechte nicht falsch einzuschätzen.
Planungshinweis: Entscheiden Sie zuerst, in welchem Land Sie tatsächlich wohnen möchten
Bevor Sie sich für ein europäisches Goldenes Visum entscheiden, überlegen Sie genau, in welchem Land Sie tatsächlich langfristig leben, arbeiten oder Ihre Kinder zur Schule schicken möchten. Prüfen Sie dann, welches Programm Ihren Wohnabsichten und Bedingungen entspricht, anstatt anzunehmen, dass „ein Visum für ganz Europa reicht“. Wenn Ihr Ziel eher Steuer- oder Vermögensplanung als dauerhafter Aufenthalt ist, bewerten Sie Steuerwohnsitz und Aufenthaltsstatus getrennt. Bei wichtigen Entscheidungen konsultieren Sie einen qualifizierten Einwanderungsanwalt oder Berater des jeweiligen Landes.
Häufige Fragen
Kann ich mit einem Goldenen Visum aus Portugal oder Griechenland nach Deutschland oder Frankreich ziehen und dort dauerhaft leben?
Grundsätzlich nein. Ein Goldenes Visum gewährt das Aufenthaltsrecht im Ausstellungsstaat. Wer in einem anderen EU-Land dauerhaft wohnen oder arbeiten möchte, muss dort separat eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen. Die Freizügigkeit zur Niederlassung und Arbeit in anderen Mitgliedstaaten steht nur EU-Bürgern zu.
Kann ich mit einem Goldenen Visum frei im Schengen-Raum reisen?
Kurzreisen sind möglich. Mit einer Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates können Sie andere Schengen-Staaten besuchen, üblicherweise bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (gemäß Schengener Grenzkodex), für Reisen, Geschäfte oder Besuche, jedoch nicht für dauerhaften Aufenthalt oder Arbeit.
Kann ich mit einem Goldenen Visum im Ausstellungsstaat arbeiten?
Je nach Programm unterschiedlich. Einige Aufenthaltstitel beinhalten kein Arbeitsrecht; die Arbeitserlaubnis muss separat beantragt werden. Ob Sie im Ausstellungsstaat arbeiten oder ein Unternehmen führen dürfen, entnehmen Sie bitte den Programmregelungen der zuständigen Einwanderungsbehörde des Landes.
Was ist die Schengen-90/180-Tage-Regel?
Bezeichnet den maximalen Aufenthalt von 90 Tagen in anderen Schengen-Staaten als dem Ausstellungsstaat innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Dies ist die Obergrenze für Kurzaufenthalte; bei Überschreitung oder für dauerhaften Aufenthalt, Arbeit oder Studium ist eine separate Genehmigung erforderlich. Gemäß Schengener Grenzkodex (EU 2016/399).
Wie lange dauert es, bis ein Goldenes Visum zur Daueraufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft führt?
Je nach Land unterschiedlich. Meist handelt es sich um einen vorübergehenden Aufenthaltstitel; für den Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft müssen in der Regel zusätzlich Bedingungen wie rechtmäßige Aufenthaltsdauer, tatsächlicher Aufenthalt, Sprach- oder Integrationsprüfungen und ein polizeiliches Führungszeugnis erfüllt werden. Die Hürden und Zeitrahmen variieren je nach Land; bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes.
Ist der EU-Langzeitaufenthaltstitel dasselbe wie ein Goldenes Visum?
Nein. Der EU-Langzeitaufenthaltstitel (EU long-term resident) ist ein Status, der nach Erfüllung bestimmter Aufenthaltsbedingungen erworben wird und gewisse Erleichterungen beim Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten bietet, aber nicht der vollständigen Freizügigkeit von EU-Bürgern gleichkommt; Goldene Visa sind meist vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse, beide unterscheiden sich in Bedingungen und Rechten.
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