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Sie möchten auswandern und gleichzeitig eine ausländische Gesellschaft gründen? Wie Sie persönlichen Status und Gesellschaftsstruktur gemeinsam planen, ohne dass Steuern Sie einholen

Kurze Antwort: Investoreinwanderung (persönlicher Status) und Gründung einer ausländischen Gesellschaft (Gesellschaftsstruktur) sind zwei unabhängige Entscheidungen, aber steuerlich beeinflussen sie sich gegenseitig – nur eine Seite zu betrachten und die andere zu ignorieren, führt am ehesten zu Problemen. Entscheidend ist, drei Linien gemeinsam zu betrachten: ① Sind Sie persönlich noch taiwanischer Steuerinländer (abhängig von Haushaltsregistrierung und Aufenthaltstagen); ② Wo liegt der steuerliche Sitz der Gesellschaft (abhängig vom Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung PEM); ③ Können die taiwanischen CFC-Regeln die Gewinne der Gesellschaft auf Ihre persönliche Ebene zurückführen und besteuern. Im Folgenden wird erläutert, wie beide Bereiche koordiniert werden können, häufige Fehler und die Planungsreihenfolge.

Warum „Auswanderung“ und „Gesellschaftsgründung“ gemeinsam betrachtet werden sollten

Vermögende Personen tun oft beides: Sie wandern aus, um einen zweiten Status zu erhalten, und gründen gleichzeitig eine ausländische Gesellschaft für grenzüberschreitende Geschäfte oder als Holding. Viele beauftragen jedoch getrennte Berater und treffen getrennte Entscheidungen, ohne zu erkennen, dass beide steuerlich miteinander verbunden sind. Beispiel: Sie wandern aus, melden aber Ihren taiwanischen Haushalt nicht ab und reduzieren Ihre Aufenthaltstage in Taiwan nicht wesentlich – dann können Sie persönlich weiterhin taiwanischer Steuerinländer sein; in diesem Fall kann Ihre ausländische Gesellschaft unter die taiwanischen CFC-Regeln fallen, und die Gewinne gelten als ausgeschüttet und werden in Taiwan besteuert. Wird der persönliche Status nicht geklärt, schützt auch die beste Gesellschaftsstruktur nicht.

Drei Hauptlinien: Persönlicher Steuerwohnsitz, Betriebsstätte (PEM), CFC

Bei der Planung müssen drei Linien gleichzeitig beachtet werden: ① Persönlicher Steuerwohnsitz – abhängig von Haushaltsregistrierung und Aufenthaltstagen in Taiwan (siehe Seite „Bin ich nach einer Investoreinwanderung noch taiwanischer Steuerinländer?“); ② Steuerlicher Sitz der Gesellschaft – eine nur im Ausland registrierte Gesellschaft hat nicht automatisch ihren Steuersitz im Ausland; maßgeblich ist der „Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (PEM)“. Wird die Gesellschaft tatsächlich von Taiwan aus geleitet, kann sie als taiwanischer Steuerinländer gelten (siehe Schwester-Website AI Company Map unter „Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (PEM)“); ③ CFC – wenn Sie weiterhin taiwanischer Steuerinländer sind und eine Gesellschaft in einem Niedrigsteuergebiet beherrschen, können die Gewinne als ausgeschüttet gelten und besteuert werden (siehe Schwester-Website „Taiwan CFC“). Diese drei Aspekte sind eng miteinander verbunden; eine Änderung wirkt sich auf die anderen aus.

Quelle:Nationale Gesetzesdatenbank – Einkommensteuergesetz (CFC)

Fernbetrieb und Betriebsstätte (PE): Zusätzliches Risiko bei Geschäftsführung von Taiwan aus

Selbst wenn die Gesellschaft kein taiwanischer Steuerinländer ist, kann die Geschäftstätigkeit in Taiwan eine „Betriebsstätte (PE)“ begründen – eine ausländische Gesellschaft mit einer festen Geschäftseinrichtung oder einem ständigen Vertreter in Taiwan, deren taiwanische Einkünfte in Taiwan zu versteuern sind (siehe Schwester-Website „Betriebsstätte PE“). Das bedeutet: Wo Sie nach der Auswanderung tatsächlich wohnen und arbeiten, beeinflusst gleichzeitig Ihren persönlichen Steuerstatus, den Steuerstatus der Gesellschaft und die PE-Beurteilung. Steuerersparnisse durch eine im Ausland registrierte Gesellschaft bei gleichzeitiger Geschäftsführung von Taiwan aus erzielen oft nicht die gewünschte Wirkung.

Zeitalter der Informationstransparenz: CRS macht „getrenntes Verstecken“ unmöglich

Früher glaubten manche, dass persönliche Auswanderung, Gründung einer ausländischen Gesellschaft und Streuung von Konten sie unsichtbar machen würden. Doch unter CRS (Common Reporting Standard) werden Informationen über ausländische Finanzkonten automatisch an den Steuerwohnsitzstaat übermittelt, und die wirtschaftlichen Eigentümer passiver nichtfinanzieller Unternehmen (die meisten Holdinggesellschaften) werden offengelegt und gemeldet (siehe Schwester-Website „CRS Automatischer Informationsaustausch“). Daher ist der korrekte Ansatz eine „ehrliche, legale und gemeinsame“ Planung, die sowohl die persönliche als auch die gesellschaftliche Ebene der Meldepflichten berücksichtigt, nicht die Vermeidung durch Streuung.

Quelle:Finanzministerium – Steuerlicher Informationsaustausch (CRS) und Anti-Steuervermeidungsregelungen

Planungsreihenfolge und häufige Fehler

Einige praktische Ratschläge: ① Klären Sie zunächst Ihre Ziele – wollen Sie tatsächlich umziehen oder nur einen Status? Wollen Sie aktiv geschäftlich tätig sein oder nur halten? Unterschiedliche Ziele erfordern völlig unterschiedliche persönliche und gesellschaftliche Gestaltungen; ② Bewerten Sie persönlichen Steuerstatus und Gesellschaftssteuerstatus gemeinsam, nicht getrennt durch verschiedene Berater; ③ Betrachten Sie den Erhalt eines Status oder die Registrierung einer Gesellschaft in einem Steuerparadies nicht als Endpunkt der Steuerfragen – die anschließende Ansässigkeit, Geschäftsführung und Meldepflichten sind entscheidend; ④ Lassen Sie vor wichtigen Entscheidungen einen qualifizierten Fachmann für „grenzüberschreitende persönliche Steuern + Gesellschaftssteuern“ gemeinsam prüfen. Persönliche Einwanderungsplanung finden Sie auf den Seiten dieser Website, Gesellschaftsstrukturen und Rechtsvergleiche auf der Schwester-Website AI Company Map.

Häufige Fragen

Wenn ich auswandere, wird meine ausländische Gesellschaft dann in Taiwan besteuert?

Möglich. Wenn Sie nach der Auswanderung weiterhin als taiwanischer Steuerinländer gelten (Haushaltsregistrierung nicht abgemeldet, Aufenthaltstage in Taiwan weiterhin hoch) und Ihre beherrschte ausländische Gesellschaft in einem Niedrigsteuergebiet ansässig ist, können die taiwanischen CFC-Regeln die Gewinne der Gesellschaft als ausgeschüttet betrachten und in Taiwan besteuern. Wird der persönliche Steuerstatus nicht geklärt, schützt auch die beste Gesellschaftsstruktur nicht. Siehe die Seiten „Bin ich nach einer Investoreinwanderung noch taiwanischer Steuerinländer?“ und die Schwester-Website „Taiwan CFC“.

Bedeutet eine im Ausland registrierte Gesellschaft, dass man sich nicht um taiwanische Steuern kümmern muss?

Nein. Der steuerliche Sitz einer Gesellschaft richtet sich nach dem „Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (PEM)“ und nicht nach dem Registrierungsort; wird die Gesellschaft von Taiwan aus geleitet, kann sie als taiwanischer Steuerinländer gelten. Zudem kann bei Ihrer Geschäftstätigkeit in Taiwan eine „Betriebsstätte (PE)“ entstehen. Siehe die Schwester-Website AI Company Map unter „Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (PEM)“ und „Betriebsstätte (PE)“.

Was sollte zuerst kommen: Auswanderung oder Gesellschaftsgründung?

Es gibt keine Standardantwort; es hängt von Ihren Zielen ab. Wichtig ist nicht die Reihenfolge, sondern die „gemeinsame Bewertung“ – persönlicher Steuerstatus (Haushaltsregistrierung, Aufenthaltstage) und Gesellschaftssteuerstatus (Geschäftsleitung, Beherrschungsverhältnis) beeinflussen sich gegenseitig; getrennte Entscheidungen führen leicht zu Nachteilen. Es wird empfohlen, einen Fachmann für grenzüberschreitende persönliche Steuern und Gesellschaftssteuern gemeinsam zu konsultieren.

Wenn ich Person, Gesellschaft und Konten trenne, kann das dann nicht nachverfolgt werden?

Unter CRS wird dies zunehmend schwieriger. Informationen über ausländische Finanzkonten werden automatisch an den Steuerwohnsitzstaat übermittelt, und die wirtschaftlichen Eigentümer von Holdinggesellschaften werden ebenfalls offengelegt. Der korrekte Ansatz ist eine ehrliche, legale Planung, die sowohl die persönliche als auch die gesellschaftliche Ebene umfasst, nicht die Vermeidung durch Streuung. Siehe die Schwester-Website „CRS Automatischer Informationsaustausch“.

Kann ich mir das selbst aneignen, oder brauche ich einen Berater?

Die Konzepte können Sie sich zunächst selbst aneignen (die Seiten dieser Website und der Schwester-Website helfen Ihnen, einen Rahmen zu schaffen), aber da es im Einzelfall um Details wie Haushaltsregistrierung, Aufenthaltstage, Gesellschaftsführung und grenzüberschreitende Meldungen geht, sollten Sie vor wichtigen Entscheidungen einen qualifizierten Fachmann für „grenzüberschreitende persönliche Steuern + Gesellschaftssteuern“ mit der Einzelfallprüfung beauftragen. Diese Website und die Schwester-Website bieten neutrale Informationen, keine individuelle Beratung.

Offizielle Datenquelle

Diese Seite ist eine neutrale Informationssammlung, nur zur Referenz, nichtEinwanderung / RechtEs handelt sich um Empfehlungen, die kein Versprechen darstellen. Programme unterliegen häufigen Änderungen, bitte beachten Sie die neuesten offiziellen Ankündigungen. · Letzte Aktualisierung:

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